Die Rechnung vom Steuerberater erhalten?

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Sie haben sich erschrocken, als Sie die Rechnung von Ihrem Steuerberater erhalten haben? Wir prüfen die Rechnung für Sie. Schauen Sie sich das Video von Tom und seiner Rechnung an, um mehr über unseren Service zu erfahren.

So funktionierts

1. Unterlagen hochladen & prüfen

Ihre Vertragsunterlagen werden kostenlos
und unverbindlich von spezialisierten Anwälten geprüft. Zudem übernehmen wir die komplexe Berechnung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Steuerberater.

2. Uns beauftragen

Nach erfolgreicher Prüfung, können Sie den Widerruf (die Rückforderung der Gebühren) durch unsere Anwälte beauftragen. Bei jeder Änderung in Ihrem Fall, werden Sie umgehend informiert, damit Sie zu jeder Zeit auf dem neusten Stand sind.

3. Geld zurückerhalten

Nur im Erfolgsfall erhält Get it fair
eine Erfolgsprovision in Höhe von 25%
zzgl. MwSt. des für Sie, durch unseren Anwalt erziehlten Mehrwerts.
FAQ
Warum sollte ich die Steuerberaterrechnung prüfen lassen
Die ordnungsgemäße Berechnung der Vergütung ist die Voraussetzung seiner Geltendmachung.

Ordnungsgemäß ist eine Berechnung, wenn sie den gesetzlichen Vorgaben des § 9 Abs. 2 StBVV entspricht.

(Der Gesetzgeber bezweckt mit dieser Vorschrift die Verständlichkeit und Nachprüfbarkeit der Rechnung).

So lange eine Honorarrechnung nicht den Anforderungen des § 9 StBVV entspricht, ist der Vergütungsanspruch also nicht einforderbar und somit auch nicht klagbar

Get it Fair möchte die Rechtmäßigkeit in der Berechnung von Steuerberatergebühren unterstützen um so dem Ziel in § 1 Absatz 3 der Berufsordnung der Steuerberater wieder ein kleines Stück näher zu kommen:

Grundpflichten der Steuerberater aus der Berufsordnung  für Steuerberater § 1 Absatz 3 der Berufsordnung der Steuerberater:

 

Steuerberater haben sich gemäß § 57 Abs. 2 StBerG jeder Tätigkeit zu enthalten, die mit ihrem Beruf oder mit dem Ansehen ihres Berufs nicht vereinbar

ist. Sie haben sich auch außerhalb der Berufstätigkeit des Vertrauens und der Achtung würdig zu erweisen, die ihr Beruf erfordert

https://www.bstbk.de/export/sites/standard/de/ressourcen/Dokumente/04_presse/publikationen/03_berufsrecht/02-Berufsordnung.pdf

Wie teuer darf der Rat Ihres Steuerberaters sein?
Wenn Sie es sich ganz einfach machen wollen, können Sie Folgendes tun (dann brauchen Sie auch nicht weiterlesen): Wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Ihres Steuerberaters, wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihr Steuerberater ein zu hohes Honorar abgerechnet hat. Bitten Sie die Kammer um eine Prüfung der Rechnung.

Die Anschriften der Steuerberaterkammer finden Sie hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Steuerberaterkammer

"Verdient mein Steuerberater, was er abrechnet?" Ist die Steuerberaterrechnung angemessen?
Diese Vergütungsordnung für Steuerberater sieht für die meisten Tätigkeiten des Steuerberaters eine Wertgebühr vor,die sich in einem bestimmten Rahmen bewegen muss. Unterschieden wird dabei zwischen der Mindest-, Mittel- und Höchstgebühr.

Hier gilt (fast einheitliche Rechtsprechung): Bei einem Fall mit durchschnittlicher Bedeutung und durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad hat Ihr Berater Anspruch auf die Mittelgebühr. Ist der Fall dagegen einfach bzw. kompliziert gelagert, kann das Honorar stufenweise sinken bzw. steigen, bis die Mindest- bzw. Höchstgebühr erreicht ist.

Ihr Steuerberater schuldet in keinem Fall den Erfolg seiner Tätigkeit.

Rechnet Ihr Steuerberater zu teuer ab?
Steuerberater-Rechnungen für Jahresabschluss und Steuererklärungen richten sich nach einer amtlichen Gebührenordnung – sofern Sie keine Individualvereinbarung getroffen haben. Diese Gebührenordnung sieht eine Mittelgebühr vor, die in „Zehntelsätzen“ angegeben wird (z. B. „5/10“).

Diese Mittelgebühr darf nur bei außergewöhnlichen Schwierigkeiten und bei besonderer Begründung überschritten werden.

Häufiger Fehler: Der Steuerberater überschreitet diese Mittelgebühr ohne Begründung. Dies ist jedoch in der Regel unzulässig.

Eine Neuerung ist, dass ihr Steuerberater Sie nun in Textform ausdrücklich darauf hinweisen muss, dass eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden kann.

Die neue Hinweispflicht gilt ausnahmslos für alle Mandate, ob langjährig oder neues Mandat.

Sie hätten ggf. den  Steuerberatungsvertrag nicht zu den vereinbarten Bedingungen abgeschlossen, wenn Sie  gewusst hätten, dass eine geringere Vergütung möglich gewesen wäre.

Ggf. hätten Sie eine andere Kanzlei zu günstigeren Konditionen beauftragt.

Was kostet es?
Nur nach erfolgreicher Verhandlung erhält Get it Fair eine Provision in Höhe von 25% zzgl. MwSt. des für Sie erzielten Mehrwertes.

Der Mehrwert ist die Differenz zwischen dem Betrag, den Sie durch die Verhandlungen erhalten würden bzw. bereits erhalten haben und dem Betrag, den Sie bisher gezahlt haben.

Im Fall des Bestehens einer Rechtsschutzversicherung übernimmt der beauftragte Rechtsanwalt die Deckungsanfrage gegenüber der Rechtsschutzversicherung. Erteilt die Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage, führt der Rechtsanwalt den Schriftverkehr und ggf. rechtliche Auseinandersetzung durch.

In diesem Fall entstehen maximal die Kosten des Selbstbehaltes der Rechtsschutzversicherung.

Falls die Rechtsschutzversicherung keine Deckungszusage erteilt, werden alle bis dahin angefallenen Rechtsanwaltskosten von Get it Fair getragen.

Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung besitzen, ist ein Überprüfung  dennoch möglich – kontaktieren Sie uns hierzu bitte.

Wie lange dauert es?
Die Dauer ist abhängig von dem jeweiligen Steuerberater und davon ob eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann oder ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden muss.

Bei einer außergerichtlichen Einigung kann eine Vereinbarung in wenigen Wochen erfolgen, in einem gerichtlichen Verfahren muss man mit 12 bis 18 Monaten rechnen.

Hat ein Vorgehen auch ohne professionelle Hilfe Aussicht auf Erfolg?
Eine Reihe von Steuerberatern  verweigert ihren Mandanten die Rückzahlung von zu hohen Beträgen. Auch die Steuerberaterkammer vermittelt lediglich und hat nur bedingte Handhabe gegen Ihre Kammermitglieder.Oft erreichen uns Kunden, welche zuvor eigenständig versucht haben Ihren Honorar zurückzuerhalten.

In fast allen dieser Fälle hat der Steuerberater  auf die Schreiben der Betroffenen gar nicht erst reagiert. In manchen Fällen wurde den Mandanten mitgeteilt, dass alles ordnungsgemäß sein und der Widerruf daher abgelehnt wird. Die von Get it Fair nachträglich in Auftrag gegebene anwaltliche Prüfung ergab jedoch das Gegenteil.

In anderen Fällen wurden Kunden nachträgliche Zahlungen angeboten, wobei diese jedoch deutlich unter den tatsächlichen Ansprüchen lagen. Vielen Anwälten fehlt zudem die Expertise die genaue rechtliche Beurteilung von der Berechnung von Steuerberatungsgebühre.

 

Wie kann ich prüfen ob meine Steuerberaterrechnung fehlerhaft ist?
Sie können Ihre Unterlagen in wenigen Schritten kostenlos und unverbindlich einreichen und erhalten innerhalb weniger Tage das Prüfungsergebnis, indem Ihnen mitgeteilt wird, ob es sinnvoll sein kann die Gebührenpositionen zu hinterfragen.

Zwingend erforderlich ist hierbei Ihre Rechnung und ggf. der Steuerberatungsvertrag.

Erst nach Erhalt des Prüfungsergebnisses entscheiden Sie sich ob Sie die Gebührenhöhen hinterfragen möchten.

Was muss mir der Steuerberater ggf. zurückzahlen ?

Alle von Ihnen zu viel eingezahlten Honorare bis zu Verjährungsfrist. Ihr Anspruch kann somit weit über der beispielhaft geprüften Steuerberaterrechnung liegen und viele Jahre zurückgehen. Hier sind ggf. auch Zinsen entsprechend zu berücksichtigen.

Der Nachweis des Auftrags ist leicht zu führen, wenn dieser in Schriftform existiert und vorgelegt werden kann. Leider geben sich Steuerberater aber noch immer zu oft mit mündlich erteilten Aufträgen zufrieden.

Damit sind sie auf Indizien oder andere schwächere Beweismittel angewiesen, wenn der Auftraggeber bestreitet, den Steuerberater beauftragt zu haben. Aber selbst wenn der Nachweis des Auftrags gelingt, ist das erst die halbe Miete. Denn nun müssen die Steuerberater darlegen und beweisen, dass der gewählte Gebührensatz angemessen ist.

Steht für den Auftraggeber aufgrund des Rechtsstreits fest, dass die geltend gemachte Gebühr zu hoch ist, verlangt er i. d. R. auch in entsprechendem Umfang Gebühren für bereits abgewickelte Aufträge zurück. Damit wirken sich Mängel in Gebührenabrechnungen doppelt aus: Sie betreffen sowohl das aktuelle als auch – im Rahmen der Verjährung – das bereits gezahlte Honorar.

Beispiel1 : (LG Duisburg 8 0 238/12).

Die Kläger behaupteten, die für die Finanz- und Lohnbuchführung geleisteten Vorschüsse seien über mehrere Jahre nicht abgerechnet worden, die Gebühren unangemessen hoch, insbesondere die Jahresabschlussgebühr mit 40/10 (= Höchstgebühr).

Die beklagten Steuerberater hatten irrtümlicherweise die erbrachte Wirtschaftsberatung (= vereinbare Tätigkeit nach § 57 Abs. 3 StBerG) nicht nach § 632 BGB, sondern über einen erhöhten Zehntelsatz beim Jahresabschluss abgerechnet.

Nach Neuabrechnung der Jahresabschlüsse mit entsprechend niedrigerem Zehntelsatz wurde dann bestritten, dass eine Wirtschaftsberatung beauftragt war.

Dieser Nachweis konnte nicht erbracht werden.

Die Kläger forderten daher insgesamt 35.000 € zurück.

Im Ergebnis wurde ein Vergleich über 15.000 € Rückzahlung geschlossen

Wie lange kann ich maximal Gebühren zurückfordern?
Hat der Auftraggeber die Vergütung gezahlt, ohne eine Rechnung erhalten zu haben, kann er die Berechnung noch fordern (§ 9 Abs. 3 StBVV ), solange der Steuerberater zur Aufbewahrung der Unterlagen verpflichtet ist, also für die Dauer von zehn Jahren (§ 66 Abs. 1 StBerG ).

Beispiel 2: (LG Traunstein 7 O 4160/14).

In diesem Verfahren forderten die Kläger vom Steuerberater 95.000 € Honorar zurück, weil dieser die in den zehn zurückliegenden Jahren geleisteten Vorschüsse für die Jahresabschlüsse nicht abgerechnet hatte.

Gegen die darauf erfolgten Abrechnungen, die fast ausnahmslos die Höchstgebühr auswiesen, wendete der Kläger ein, die Gebühren seien unangemessen hoch.

Im Ergebnis schlossen die Parteien einen Vergleich, der die Rückzahlung der Vorschüsse in Höhe von 25.000 € zum Gegenstand hatte.

Des Weiteren musste der Steuerberater den vom Kläger hinterlegten Betrag von 35.000 € zur Abwendung des geltend gemachten Zurückbehaltungsrechts freigeben, so dass der Steuerberater der Rückforderungsklage schlussendlich mit 2/3 unterlag